55 Euro fürs Motorrad – dann eben auf den Pkw-Parkplatz?

Ein Motorrad steht platzsparend am Rand, eine konkrete Behinderung wurde nicht festgestellt – trotzdem kostet das Gehwegparken 55 Euro. Die Stadt Gummersbach verweist Motorradfahrer auf ausgewiesene Flächen oder reguläre Pkw-Stellplätze.
Gummersbach. (reg) – Ein kurzer Stopp mit dem Motorrad kann teuer werden. Ein Fall in der Gummersbacher Innenstadt zeigt, dass beim verbotswidrigen Parken auf einem Gehweg nicht entscheidend ist, ob tatsächlich ein Fußgänger behindert wird. Auch wenn reichlich Platz zum Passieren bleibt, können 55 Euro Verwarnungsgeld fällig werden.
Ausgangspunkt war ein Motorrad, das in der La-Roche-sur-Yon-Straße unmittelbar an einer Mauer abgestellt worden war. Der Fahrer hatte nach einer längeren Tour bei hohen Temperaturen angehalten, um sich etwas zu trinken zu holen. Das Motorrad wurde bewusst möglichst nah an der Mauer abgestellt. Nach Einschätzung des Fahrers verblieben rund drei Meter Platz für Fußgänger.
Eine konkrete Behinderung war auch gar nicht Gegenstand der Verwarnung. Dennoch wurden 55 Euro wegen verbotswidrigen Parkens auf dem Gehweg verlangt. Eine anschließend eingereichte Stellungnahme führte zu keiner Einstellung des Verfahrens.
CarPoint24.de nahm den Fall deshalb zum Anlass, die Stadt Gummersbach grundsätzlich nach ihrer Praxis und den Parkmöglichkeiten für Motorräder zu fragen.
Keine Ausnahme für Motorräder

Die Antwort der Stadt ist eindeutig. Pressesprecher Siegfried Frank erklärt gegenüber CarPoint24.de:
„Es gibt keine Ausnahme für Zweiräder: Die StVO unterscheidet beim Parken nicht zwischen Autos und Motorrädern. Der Gehweg ist für Fußgänger bestimmt, nicht für Kraftfahrzeuge.“
Für das verbotswidrige Parken auf dem Gehweg werden 55 Euro fällig. Kommt eine Behinderung anderer hinzu, nennt die Stadt einen Betrag von 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.
Dabei muss nach Angaben der Stadt nicht zwangsläufig ein konkreter Passant tatsächlich behindert worden sein. Für einen entsprechenden Behinderungstatbestand könne bereits entscheidend sein, ob der verbleibende Raum so eingeschränkt ist, dass ein problemloser Begegnungsverkehr etwa von Fußgängern, Rollstuhlfahrern oder Kinderwagen nicht mehr möglich ist.
Im vorliegenden Fall wurde eine solche Behinderung allerdings ausdrücklich nicht vorgeworfen.
Dann eben auf den Pkw-Parkplatz?

Damit entsteht eine zumindest auf den ersten Blick paradoxe Situation: Ein Motorradfahrer, der sein Fahrzeug platzsparend am Rand abstellt und bei dem keine konkrete Behinderung geahndet wird, riskiert auf dem Gehweg 55 Euro. Stellt er dasselbe Motorrad dagegen auf einen regulären Pkw-Stellplatz, ist das grundsätzlich zulässig.
Genau das bestätigt auch die Stadt auf unsere Anfrage:
„Das Parken auf regulären PKW-Stellplätzen ist grundsätzlich möglich.“
Je nach Örtlichkeit müssen Motorradfahrer dabei die jeweiligen Regelungen beachten und beispielsweise einen Parkschein verwenden oder eine Parkscheibe auslegen.
Einen besonderen Parkdruck sieht die Stadt in Gummersbach nicht. Die vorhandenen Motorradstellplätze seien bislang ausreichend.
Vier ausgewiesene Möglichkeiten für Motorräder
Nach Angaben der Stadt stehen Motorradfahrern in beziehungsweise im Umfeld der Gummersbacher Innenstadt vier speziell ausgewiesene Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
Drei davon sind gebührenfrei: unter dem Viadukt im Bereich Andienungstraße/Brückenstraße mit Zugang zum Steinmüllergelände, hinter der Bushaltestelle am Einkaufszentrum Bergischer Hof sowie vor dem Cityparkplatz gegenüber der katholischen Kirche.
Ein weiterer Motorradstellplatz befindet sich an der Steinmüllerallee in der Nähe des Einkaufszentrums Forum. Dieser ist gebührenpflichtig.
Weitere Motorradstellplätze sind derzeit offenbar nicht vorgesehen. Pressesprecher Frank teilte mit:
„Ein weiterer Motorradstellplatz ist meines Wissens nach derzeit nicht geplant.“
Mehr Augenmaß wäre wünschenswert

Die rechtliche Situation mag eindeutig sein. Ob eine derart konsequente Anwendung in jedem Einzelfall auch verkehrspolitisch sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.
Ein Motorrad beansprucht erheblich weniger Abstellfläche als ein Pkw. Wird es unmittelbar am Rand einer ausreichend breiten Fläche abgestellt und können Fußgänger, Menschen im Rollstuhl sowie Eltern mit Kinderwagen weiterhin problemlos passieren, unterscheidet sich die tatsächliche Situation deutlich von einem zugestellten oder kaum noch nutzbaren Gehweg.
Aus Sicht unserer Redaktion wäre deshalb mehr Augenmaß wünschenswert. Wo niemand behindert oder gefährdet wird und für den Fußgängerverkehr weiterhin ausreichend Platz vorhanden ist, erscheint es wenig nachvollziehbar, ein platzsparend abgestelltes Motorrad konsequent mit einem Verwarnungsgeld zu belegen.
Denn die rechtlich sichere Alternative nennt die Stadt selbst: Motorradfahrer können einen regulären Pkw-Stellplatz benutzen.
Die Folge kann also sein, dass ein Motorradfahrer, der nach einer solchen Erfahrung künftig jedes Risiko vermeiden möchte, mit seinem Zweirad einen vollständigen Pkw-Stellplatz belegt. Damit wird ausgerechnet die platzsparende Eigenschaft eines Motorrads nicht genutzt.
Statt Motorradfahrer wegen eines Abstellens ohne konkrete Behinderung pauschal als Parksünder zu behandeln, könnten zusätzliche Zweiradstellplätze und eine praxisnahe Parkraumgestaltung dazu beitragen, vorhandene Flächen effizienter zu nutzen.
Freie und sichere Gehwege müssen selbstverständlich gewährleistet bleiben. Wo jedoch ausreichend Platz vorhanden ist, wäre eine Lösung mit Augenmaß für alle Beteiligten sinnvoller als das nächste Knöllchen.






