Kennzeichenwechsel für Zweiräder

Für Fahrer von Mofas, Rollern und E-Scootern steht zum 1. März 2026 der jährliche Pflichttermin an: Das Versicherungskennzeichen muss gewechselt werden.
Wuppertal. (reg) – Der Versicherungsschutz für Kleinkrafträder und Elektrokleinstfahrzeuge gilt jeweils für ein Versicherungsjahr – vom 1. März bis zum letzten Februartag des Folgejahres. Wer ab März noch mit dem alten grünen Kennzeichen unterwegs ist, fährt ohne gültigen Versicherungsschutz. Das kann bei einer Kontrolle ein Bußgeld nach sich ziehen, im Schadensfall drohen jedoch deutlich gravierendere finanzielle Folgen.
Wichtig zu wissen: Fahrzeuge mit abgelaufenem Kennzeichen dürfen auch nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.
Kein Gang zur Zulassungsstelle nötig
Anders als reguläre Kfz-Kennzeichen werden die kleinen Versicherungskennzeichen nicht bei der Zulassungsbehörde ausgegeben. Sie sind direkt bei einer Versicherung erhältlich, meist unkompliziert auch online. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflicht kann optional eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden, etwa zum Schutz vor Diebstahl oder Unwetterschäden.
Die jährlich wechselnden Farben dienen der schnelleren Kontrolle im Straßenverkehr. Ordnungskräfte erkennen so auf einen Blick, ob ein Fahrzeug mit einem gültigen Kennzeichen unterwegs ist.
Technik-Check zum Saisonstart
Wir empfehlen, den Kennzeichenwechsel mit einem kurzen Sicherheitscheck zu verbinden. Bremsen, Beleuchtung und Reifen sollten geprüft werden, ebenso Hupe oder Klingel. Gerade nach der Winterpause können auch kleinere Mängel sicherheitsrelevant sein und sollten nicht unterschätzt werden.
Fazit
Für Zweiradfahrer ist der 1. März kein formaler Verwaltungsakt, sondern ein klarer Stichtag. Wer rechtzeitig das neue schwarze Kennzeichen montiert und sein Fahrzeug überprüft, startet rechtssicher und sicherheitstechnisch vorbereitet in die neue Saison.






